Entsorgung: (k)ein Thema für die Tonne |
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Die Ziffern beziehen sich auf das dritte Kapitel des Vorschlag einer Entsorgungskonzeption
des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung NRW in Soest.
Die Entscheidung, ob eine Substanz z.B. in den Behälter für festen oder gelösten anorganischen Sonderabfall (Behälter 1 oder Behälter 6) gegeben werden muss,
entscheidet die Lehrkraft im Einzelfall selbst.
In vielen Fällen empfiehlt es sich, eine Substanz in einen weniger gefährlichen Stoff umzuwandeln (z.B. durch Reduktion von Chromat- zu Chrom(III)-Ionen),
bevor man sie in das Sammelgefäß gibt. Einige Substanzen können nach dieser Behandlung sogar ins Abwasser gegeben werden. Dieses wird z.B. durch den Hinweis Aufarbeitung
angedeutet.
Bezeichnung | Bedeutung |
---|---|
1 | feste Abfälle, anorganisch |
2 | feste Abfälle, organisch |
3 | Quecksilber, metallisch |
4 | Quecksilberverbindungen |
5 | organische Lösemittel mit allen Gefahrensymbolen, auch T+ und F+ |
6 | Schwermetall-Lösungen |
7 | Chromatabfälle |
8 | Säuren und Laugen |
9 | Glasbruch |
10 | Entwicklerlösungen |
11 | Fixierbad |
12 | organische Lösemittel nur mit dem Gefahrensymbol F, z.B. aus den Bereichen Kunstund Werken |
13 | Ätzflüssigkeiten |
14 | Reste von Altfarben |
15 | Reste von Klebern |
Abwasser | z.B. biologisch abbaubare Substanzen |
Abluft | ungefährliche gasförmige Substanzen |
Hausmüll | nur in wenigen Ausnahmefällen möglich |
Aufarbeitung | Diese Substanz sollte vor der Entsorgung aufbereitet werden (z.B. durch Reduktion, Oxidation, Umsetzung mit Wasser). |
Einzelentsorgung | Diese Substanz soll einzeln im Originalgebinde oder in einem geschlossenen Gefäß zur Entsorgung bereitgestellt und nicht mit anderen Stoffen zusammen entsorgt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Stoffe, die in der FCKW-Halon-Verbotsverordung aufgeführt sind. |
keine | Entsorgung nicht notwendig |