Mit welchen Gefahrstoffen dürfen Schülerinnen und Schüler experimentieren?

Übersicht

Da die RiSU-NRW (Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen NRW) noch nicht auf die aktuellen GHS-Daten umgestellt wurde, finden Sie in der Tabelle die wichtigsten Tätigkeitsbeschränkungen für Schülerinnen und Schüler an Schulen in NRW.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind grundsätzlich erlaubt, wenn...

  • es der Entwicklungsstand und die experimentelle Geschicklichkeit der Schülerinnen und Schüler zulässt,
  • sie angemessen unterwiesen worden sind,
  • die Tätigkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist und
  • sie unter fachkundiger Aufsicht stehen.

Nicht zulässig sind Tätigkeiten von Schülerinnen und Schülern mit Stoffen und Gemischen, die nach GHS wie folgt gekennzeichnet bzw. eingestuft sind:

GefahrenkategoriePiktogramm und SignalwortH-SätzeSchülerversuch erlaubt:
Instabil, explosiv
(Unterklassen 1.1 bis 1.4)
GHS01
GHS01
Gefahr oder Achtung
  • beliebig
nein
Entzündbare Flüssigkeiten
(Kategorie 1)
GHS02
GHS02
Gefahr
  • H224: Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
nur Sek II
Akute Toxizität oral
(Kategorien 1 und 2)
GHS06
GHS06
Gefahr
  • H300: Lebensgefahr bei Verschlucken.
nein
Akute Toxizität dermal
(Kategorien 1 und 2)
GHS06
GHS06
Gefahr
  • H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt.
nein
Akute Toxizität inhalativ
(Kategorien 1 und 2)
GHS06
GHS06
Gefahr
  • H330: Lebensgefahr bei Einatmen.
nein
Keimzellenmutagenität
(Kategorien 1A und 1B)
GHS08
GHS08
Gefahr
  • H340: Kann genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
nein
Karzinogenität
(Kategorien 1A und 1B)
GHS08
GHS08
Gefahr
  • H350: Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
nein
Reproduktionstoxizität
(Kategorien 1A und 1B)
GHS08
GHS08
Gefahr
  • H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
nein
kein Piktogramm
  • EUH059: Die Ozonschicht schädigend.
nein