7 Gefahrensymbole auf orangefarbenem Grund | 9 Piktogramme mit rotem Rand |
68 R-Sätze | 71 H-Sätze (H-Codes) |
64 S-Sätze | 135 P-Sätze (P-Codes) |
KMR-Kategorien 1 bis 3: kregserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch | KMR-Kategorien 1A, 1B und 2: karzinogen, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch |
Sicherheitsdatenblätter: altes Recht | Sicherheitsdatenblätter: ab dem 01.12.2010 müssen die Informationen sowohl nach altemRecht als auch nach GHS angegeben werden. |
Lieferanten:- Kennzeichnung nach altem Recht
| Lieferanten:- 20.01.2009: GHS-Kennzeichnung darf auf den Etiketten verwendet werden
- 01.12.2010: GHS-Kennzeichnung muss für Stoffe verwendet werden
- 01.06.2015: GHS-Kennzeichnung muss für Gemische verwendet werden
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Schule:- Kennzeichnung nach altem Recht
| Schule:- bis 2015 dürfen alte und neue Etiketten nebeneinanderverwendet werden, jedoch nicht auf einer Flasche
- bis 2015 muss nicht umetikettiert werden
- eine gleichzeitige Verwendung von alter und neuer Etikettierung (vor 2015) sollte auf einen möglichst kurzen Zeitraum beschränkt bleiben
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Gefahrstoffverzeichnis: altes Recht | Gefahrstoffverzeichnis: altes Recht bis 2015, sinnvoll ist, das Gefahstoffverzeichnis für alle Behälter mit GHS-Kennzeichnung zu aktualisieren |
Gefährdungsbeurteilung: nach altem Recht (aktuelle Einstufung einbeziehen) | Gefährdungsbeurteilung: nach altem Recht (aktuelle GHS-Einstufung muss unbedingt einbezogen werden) |
Betriebsanweisung und Unterweisung: nach altem Recht (aktuelle Einstufung einbeziehen) | Betriebsanweisung und Unterweisung: nach altem Recht (aktuelle Einstufung einbeziehen) - falls Behälter mit GHS-Kennzeichnung vorhanden sind, muss die Betriebsanweisung und Unterweisung um die GHS-Informationen ergänzt werden |
Beschäftigungsbeschränkungen: nach altem Recht (aktuelle Einstufung einbeziehen) | Beschäftigungsbeschränkungen: nach altem Recht (aktuelle GHS-Einstufung muss unbedingt einbezogen werden) |
Lagerung und Entsorgung: nach altem Recht | Lagerung und Entsorgung:nach altem Recht |