Von der alten Gefahrstoffverordnung zur neuen GHS-Kennzeichnung

Übersicht

bisherGHS - neu (Übergangsphase bis Mitte 2015)
7 Gefahrensymbole auf orangefarbenem Grund9 Piktogramme mit rotem Rand
68 R-Sätze71 H-Sätze (H-Codes)
64 S-Sätze135 P-Sätze (P-Codes)
KMR-Kategorien 1 bis 3: kregserzeugend, mutagen, reproduktionstoxischKMR-Kategorien 1A, 1B und 2: karzinogen, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch
Sicherheitsdatenblätter: altes RechtSicherheitsdatenblätter: ab dem 01.12.2010 müssen die Informationen sowohl nach altemRecht als auch nach GHS angegeben werden.
Lieferanten:
  • Kennzeichnung nach altem Recht
Lieferanten:
  • 20.01.2009: GHS-Kennzeichnung darf auf den Etiketten verwendet werden
  • 01.12.2010: GHS-Kennzeichnung muss für Stoffe verwendet werden
  • 01.06.2015: GHS-Kennzeichnung muss für Gemische verwendet werden
Schule:
  • Kennzeichnung nach altem Recht
Schule:
  • bis 2015 dürfen alte und neue Etiketten nebeneinanderverwendet werden, jedoch nicht auf einer Flasche
  • bis 2015 muss nicht umetikettiert werden
  • eine gleichzeitige Verwendung von alter und neuer Etikettierung (vor 2015) sollte auf einen möglichst kurzen Zeitraum beschränkt bleiben
Gefahrstoffverzeichnis: altes RechtGefahrstoffverzeichnis: altes Recht bis 2015, sinnvoll ist, das Gefahstoffverzeichnis für alle Behälter mit GHS-Kennzeichnung zu aktualisieren
Gefährdungsbeurteilung: nach altem Recht (aktuelle Einstufung einbeziehen)Gefährdungsbeurteilung: nach altem Recht (aktuelle GHS-Einstufung muss unbedingt einbezogen werden)
Betriebsanweisung und Unterweisung: nach altem Recht (aktuelle Einstufung einbeziehen)Betriebsanweisung und Unterweisung: nach altem Recht (aktuelle Einstufung einbeziehen) - falls Behälter mit GHS-Kennzeichnung vorhanden sind, muss die Betriebsanweisung und Unterweisung um die GHS-Informationen ergänzt werden
Beschäftigungsbeschränkungen: nach altem Recht (aktuelle Einstufung einbeziehen)Beschäftigungsbeschränkungen: nach altem Recht (aktuelle GHS-Einstufung muss unbedingt einbezogen werden)
Lagerung und Entsorgung: nach altem RechtLagerung und Entsorgung:nach altem Recht