Die R- und S-Sätze | nicht eingeloggt |
[ 1-20 ] [ 21-40 ] [ 41-60 ] [ 61-80 ] [ 81-100 ] [ 101-120 ] [ 121-125 ]
Abk. | Bedeutung |
---|---|
R61 | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
R62 | Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
R63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. |
R64 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. |
R65 | Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. |
R66 | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
R67 | Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
R68 | Irreversibler Schaden möglich. |
R14/15 | Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R15/29 | Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
R20/21 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R20/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
R20/21/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R21/22 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R23/24 | Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R23/25 | Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R23/24/25 | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R24/25 | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R26/27 | Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R26/28 | Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
[ 1-20 ] [ 21-40 ] [ 41-60 ] [ 61-74 ]
Abk. | Bedeutung |
---|---|
S24 | Berührung mit der Haut vermeiden. |
S25 | Berührung mit den Augen vermeiden. |
S26 | Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. |
S27 | Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. |
S28 | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben). |
S29 | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen |
S30 | Niemals Wasser hinzugießen. |
S33 | Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. |
S35 | Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
S36 | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. |
S37 | Geeignete Schutzhandschuhe tragen. |
S38 | Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. |
S39 | Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
S40 | Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben). |
S41 | Explosions- und Brandgase nicht einatmen. |
S42 | Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben). |
S43 | Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden"). |
S45 | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). |
S46 | Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. |
S47 | Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben). |