Abk. | Bedeutung |
R26/27/28 | Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
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R27/28 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
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R36/37 | Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
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R36/38 | Reizt die Augen und die Haut.
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R36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
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R37/38 | Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
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R39/23 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
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R39/24 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
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R39/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
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R39/23/24 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
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R39/23/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
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R39/24/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
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R39/23/24/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
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R39/26 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
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R39/27 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
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R39/28 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
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R39/26/27 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
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R39/26/28 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
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R39/27/28 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
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R39/26/27/28 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
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